Hinweisgeberschutzgesetz – Sicher und vertraulich melden
Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) verpflichtet Unternehmen, sichere und vertrauliche Kanäle für die Meldung von Rechtsverstößen, Missständen oder unethischem Verhalten bereitzustellen. Wir nehmen diese Verpflichtung ernst und bieten Ihnen mehrere Möglichkeiten, Hinweise geschützt und ohne Risiko für Benachteiligungen abzugeben.
Ihre sicheren Meldewege
Um Ihnen eine vertrauliche Abgabe von Hinweisen zu ermöglichen, stehen Ihnen folgende Kanäle zur Verfügung:
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Telefonische Meldung
Über unsere Hotline können Sie direkt mit unserer Hinweisgeberbeauftragten sprechen. Ihre Hinweise werden streng vertraulich behandelt. -
Anonymer Briefkasten & Postweg für interne und externe Hinweisgeber
Interne Hinweisgeber können den bereitgestellten anonymen Briefkasten nutzen. Dieser wird regelmäßig von autorisierten Personen geleert und ausschließlich von der zuständigen Stelle ausgewertet.
Externe Hinweisgeber können ihre Meldungen schriftlich per Post an uns richten. Bitte kennzeichnen Sie den Brief deutlich mit dem Vermerk: "Persönlich/Vertraulich – Hinweisgeberbeauftragte/r" und senden Sie ihn an unsere Unternehmensanschrift. -
E-Mail-Adresse für interne und externe Hinweisgeber
Hinweise können ebenfalls unkompliziert per E-Mail eingereicht werden. Der Zugriff auf diese E-Mails ist streng reglementiert und ausschließlich autorisierten Personen vorbehalten.
Vertraulichkeit und Schutz Ihrer Rechte
Alle eingehenden Meldungen werden gemäß den Vorgaben des Hinweisgeberschutzgesetzes bearbeitet. Ihre Identität wird vertraulich behandelt, sofern Sie nicht ausdrücklich eine namentliche Meldung wünschen. Ihnen dürfen durch die Abgabe eines Hinweises keine Nachteile entstehen.
Rechtlicher Hinweis (Disclaimer)
Die eingerichteten Meldekanäle dienen ausschließlich der Meldung von Sachverhalten, die unter den Anwendungsbereich des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) fallen. Hinweise, die nicht in diesen Anwendungsbereich gehören, werden im Rahmen der bestehenden internen Verfahren bearbeitet.
Der Schutz des Hinweisgebers nach dem HinSchG gilt nur, wenn die Meldung in gutem Glauben erfolgt und der gemeldete Sachverhalt zum Zeitpunkt der Meldung hinreichend begründet ist. Im Zusammenhang mit der Abgabe eines Hinweises werden personenbezogene Daten verarbeitet. Informationen zur Verarbeitung dieser Daten finden Sie in unserer (Datenschutzerklärung). Wir stellen sicher, dass sämtliche personenbezogenen Daten gemäß den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen, insbesondere der DSGVO, verarbeitet und geschützt werden.
Kommunikationsmöglichkeiten für Hinweisgeber
- Hotline: +49 (0)761 / 4567 - 444
- E-Mail: hinweis@wvib.de
- Post: Wirtschaftsverband Industrieller Unternehmen, Baden e. V., Stichwort: HINWEIS, Merzhauser Straße 118, 79100 Freiburg i. Br.